Unerwartet früh haben wir wieder etwas von FH gehört. Mit einen Lebenszeichen hätten wir vor Ende März eigentlich gar nicht gerechnet, hatte unser Architekt doch durchblicken lassen, dass nach dem Zeichnen erst noch eine Kontrolle und Freigabe stattfindet (was ja begrüßenswert ist). Insofern waren wir zwar ungeduldig, aber gefühlt im Plan und nach dem Architektengepräch endlich wieder voller Vorfreude.
Umso überraschter war der Bauherr über eine verpasste Frankenberger Nummer im Display. Der Rückruf hat die Überraschung dann perfekt gemacht. Nein - wir sind nicht aus dem Lostopf als glückliche Gewinner eines 50%-Rabatts gezogen worden. Vielmehr habe der Leiter der Auftragsabwicklung vom Notariat den Hinweis bekommen, wir würden wg. Problemen bei der Baugenehmigung das Grundstück nicht mehr wollen. Dem Bauherr war ein solches Gespräch mit dem Notariat nicht im Gedächtnis. Bislang war nur in Sachen Notargebühren und Termin telefoniert worden. Deswegen machte sich im Bauherren eine gewisse Ratlosigkeit breit, die er auch nach außen bekanntgab. Für den Gesprächspartner kein Problem, da er es ja vom Notariat erfahren habe. (Nebenbei: eine spätere Befragung der Bauherrin brachte auch keine Erleuchtung, wie es zu dieser Aussage hätte kommen können).
Nun konnte das am Telefon geklärt werden. Das Projekt ist von unserer Seite weiterhin in Planung. Nur macht ein Notartermin zum Grundstückskauf wenig Sinn, wenn wir noch nicht wissen, wie hoch der Kredit ausfallen muss. Das wissen wir frühestens, wenn uns eine aktualisierte Kostenaufstellung nach Umplanung vorliegt, von den nach Vorlage der Vorabzüge einzuholenden Angeboten für Erdarbeiten ganz zu schweigen. Und da ein Kaufvertrag üblicherweise Fälligkeiten enthält, sollte die Finanzierung zum Unterschriftsdatum auch (abrufbereit) geklärt sein. So denkt zumindest ein Laie wie der Bauherr. Der Gesprächspartner hat diesen in gekürzter Form geäußerten Gedanken zumindest nicht widersprochen und - so zumindest das Gefühl - war dann auch zufrieden. Bei der Gelegenheit wurde noch nebenbei mitgeteilt, weil er sich bei der Zeichnerin im Vorfeld des Telefonat wg. der angeblichen Probleme bei der Baugenehmigung erkundigt hatte, dass es bei der Firsthöhe in der Tat noch eine Besonderheit gibt, die eine Abweichung in irgendeiner Form beim Bauantrag vonnöten macht. Wird man dann sehen. Positiv aus dem Gespräch: der Notartermin kann mit dem Bemusterungstermin zusammengelegt werden, sodass eine Fahrt gespart werden kann.
Nun fragt man sich, wie so eine Information in Umlauf kommt und wie die Aktion zu verstehen ist. Hm. Best case: Im Sekretariat des Notariats kam es zu einer Verwechslung. Wäre nach dem offensichtlichen Copy-Paste-Vertragsentwurf, der dann mit dem ganzen drumherum mehrere Tausend Euro kostet (ach ja, die Geschichte der sich Vervierfachenden Nebenkosten ist noch gar nicht zu Papier gebracht), nicht überraschend. Über den worst-case hat der Bauherr keine Lust nachzudenken. Man will ja nicht schon in dieser Phase die Nerven verlieren. Also: Haken dran.
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